
Warendistribution über die Lager der Glieder der Handelskette, z. B. beim Eigengeschäft eines Einkaufsverbandes. Auch bei Fremdgeschäften ist Lenkung des Warenstroms über das Lager des Einkaufsverbandes möglich; vorherrschend ist hierbei jedoch das Streckengeschäft. ...
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Lagergeschäft, die gewerbsmäßige Lagerung und Aufbewahrung von fremden Gütern durch einen Lagerhalter auf der Grundlage eines Vertrages (Lagervertrag, §§ 467 folgende HGB; daneben gelten allgemeine Geschäftsbedingungen, z. B. die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen). Als Gegenleistung wird ...
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das gewerbsmäßige Lagern und Aufbewahren von lagerfähigen Gütern (außer Geld und Wertpapieren) gegen Entgelt (Lagergeld) durch Lagerhalter ; gesetzlich geregelt in §§ 416 ff. HGB und der Orderlagerscheinverordnung (OLSchVO) von 1931. Bei der Einzel- oder Sonderlagerung erhält der Einlagerer das eingelagerte Gut selbst wieder zu...
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