Abk. für Legum Magister. Mehrfache postgraduale Spezialisierung für Juristen (einfach: LM) in Bezug auf bestimmte Rechtsgebiete, jedoch kein geschützter Titel und keine Zulassungsberechtigung. Voraussetzung für die Erlangung eines ~ ist ein regulärer Abschluß eines Jur... Gefunden auf https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/52464b00-b9e