
Bei einem Körperschaftswald handelt es sich gemäß § 3 Absatz 3 Bundeswaldgesetz um Wald im Alleineigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden und Städten (dann auch als Kommunalwald, Stadtwald oder Gemeindewald bezeichnet) oder auch Universitäten (dann oft Universitätsforst genannt) und sonstiger dort genannter Rechts...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Körperschaftswald

Körperschaftswald, Wald im Alleineigentum von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Stiftungen u. a. Körperschaften des öffentlichen Rechts. In Deutschland umfasst der Körperschaftswald rund 20 % der Waldfläche.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

der Wald, der Eigentum von Gemeinden und sonstigen Körperschaften ist; in Deutschland sind etwa ein Viertel der Wälder Körperschaftswälder (Hauptanteile in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg).
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https://www.wissen.de//lexikon/koerperschaftswald
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