
Der arabisch-islamische Rechtsbegriff Kāfir ({arS| كافر |w=kāfir}; plural {ar|كفّار |w=kuffār}) bezeichnet „Ungläubige“ oder „Gottesleugner“. Kafir leitet sich ab von der Wortwurzel kfr. Diese Wortwurzel kommt im Koran ca. 500 Mal vor und dient dort der Bezeichnung der Gegner Mohammeds als kuffār („Ungläubige“) oder als ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kāfir

der Ungläubige; einer, der die Wahrheit bedeckt / verneint
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42599
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