[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) Die Kurmede, plur. die -n, ein in einigen Gegenden Niedersachsens, besonders aber in Westphalen, übliches Recht des Grundherren, nach dem Tode eines Unterthanen das beste Stück aus dessen Verlassenschaft zu wählen und zu behalten; welches Recht an andern Orten ... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_3_3079