
Normalerw. haftet eine Bank für ihre Kundenberatung nicht, es sei denn, eine Haftung ergibt sich bei ihren Ratschlägen und Empfehlungen aus einem bestehenden Vertrag s Verhältnis oder aus unerlaubter Handlung nach § 676 BGB. Dies ist in praxi indes äusserst selten. Durch ihre AGB schliessen die Banken mittels vielfältiger Freizeichnungskla......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kundenberatungshaftung/kundenberat
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