
Werden schutzwürdige Kulturgüter weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt, so können Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Kalenderjahr in dem die Maßnahme beendet wurde und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 10 Prozent als Sonderausg...
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