
ist im neuzeitlichen gemeinen Recht die Berücksichtigung des Mitverschuldens im Wege einer Aufrechnung, die zum Verlust des Ersatzanspruchs führt.Lit.: Köbler, DRG 214
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Mit Kulpakompensation wird der gemeinrechtliche Grundsatz bezeichnet, dass ein Mitverschulden des Geschädigten zum Erlöschen des Schadensersatzanspruches führt. Im deutschen Zivilrecht führt ein Mitverschulden zu einer Schadensteilung (nach § 254 BGB)
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