[Achtung: Schreibweise von 1811] Krönen, verb. reg. act. 1) So fern Krone einen Kranz, oder eine ähnliche Hauptzierde bedeutet, mit einem Kranze beschmücken, wo es im eigentlichen Verstande mit kränzen, bekränzen gleichbedeutend ist, nur daß es in verschiedenen figürlichen Bedeutungen zugleich eine vorzügliche damit ...
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