
Als Krongut, Krondomäne, Kronland oder Königsgut wurden im Mittelalter und in der frühen Neuzeit jene Gebiete eines Königreiches bezeichnet, die sich in direktem Besitz des Monarchen befanden, von der königlichen Kammer (in der Neuzeit) oder von Unfreien des Königs (im Mittelalter) verwaltet wurden und nicht als Lehen an Vasallen vergeben wa...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Krongut
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Krongut, des -s, plur. die -güter, ein Nahme, welchen in einigen Königreichen die Kammergüter oder Domänen führen, weil der Ertrag derselben zur Behauptung der königlichen Würde und Pracht angewendet wird.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2634

Krongut, Kammergut. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besonders für genealogische sowie regional- bzw. lokalhistorische Forschungen nützlich sein.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

die der Krone (dem Monarchen) gehörenden oder ihr überlassenen Staatsgüter.
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https://www.wissen.de//lexikon/krongut
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