
Die Kriegssonderstrafrechtsverordnung (abgekürzt oft KSSVO; (amtsdeutsch „Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz“) war eine am 17. August 1938 vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) Wilhelm Keitel und dem „Führer und Reichskanzler“ Adolf Hitler erlassene Verordnung. Sie war ein Element der Krie...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegssonderstrafrechtsverordnung

<i>(KSSVO)</i> Mit Kriegssonderstrafrechtsverordnung (Reichsgesetzblatt RGBl. I 1939, 1455) wird die Verordnung bezeichnet, durch welche die Nationalsozialisten das seit 1847 bestehende Militärstrafrecht der Wehrmacht u.a. um den Tatbestand der Wehrkraftzersetzung (§ 5 KSSVO) ergänzten. § 5 KSSVO war auch auf Zivilisten anwendbar un...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/kriegssonderstrafrechtsverordnung.php

Abk. KSSVO, am 17. 8. 1938 erlassene Verordnung, in der Sonderstraftatbestände für den Fall eines Krieges u. die hierfür zu verhängenden Strafen festgelegt wurden. Hiernach hatten die Militärgerichte bis Kriegsende Urteile zu fällen.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/kriegssonderstrafrechtsverordnung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.