
Im 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz werden Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft festgelegt. Das Gesetz fordert, Abfälle in erster Linie zu vermeiden und in z Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen.
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Kreislaufwirtschaftsgesetz, kurz für Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, am 7. 10. 1996 in Kraft getretenes Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (vom 27. 9. 1994). In Umsetzung des Verursacherprinzips sind die Produze...
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