
siehe Landesgerichte , Gerichtsbarkeit .
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Kreisgericht

Als Kreisgericht wurden bzw. werden verschiedene Arten unterer Gerichte im deutschen Sprachraum bezeichnet. In Preußen war das Kreisgericht neben dem Stadtgericht von 1849 bis 1879 Vorläufer des Amtsgerichts im Deutschen Reich. == DDR == In der DDR (und für eine Übergangszeit auch in den neuen Bundesländern) entsprach das Kreisgericht dem Amt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kreisgericht

ist das für einen Kreis zuständige Gericht (z. B. in Österreich oder der Deutschen Demokratischen Republik).
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Kreisgericht, in der DDR das 1952 an die Stelle der Amtsgerichte getretene erstinstanzliche Gericht; nach der Wiedervereinigung bestand das Kreisgericht bis zur Umgestaltung der Gerichtsorganisation nach dem Muster der alten Bundesländer fort.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
(DDR) das unterste Gericht in der DDR für das Gebiet eines Stadt- oder Landkreises (in Städten, die in Stadtbezirke aufgeteilt waren, für je einen Stadtbezirk). Das Kreisgericht entschied in Zivil- und Strafkammern, die sämtlich mit 1 Berufsrichter und 2 Schöffen besetzt waren.
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https://www.wissen.de//lexikon/kreisgericht-ddr
(Österreich) in Österreich ein Gerichtshof erster Instanz außerhalb einer Landeshauptstadt; Landesgerichte.
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https://www.wissen.de//lexikon/kreisgericht-oesterreich
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