
Als Zünfte – von althochdeutsch zumft „zu ziemen“ – bezeichnet man ständische Körperschaften von Handwerkern, wie sie seit dem Mittelalter zur Wahrung gemeinsamer Interessen entstanden und bis ins 19. Jahrhundert existierten, in gewissen Regionen (beispielsweise in der Schweiz) bis heute. == Begriff== Seit dem Mittelalter und bis zur In...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zunft
[Schaffhausen] - == Weblinks == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zunft_(Schaffhausen)

ist der Zusammenschluss von Gewerbetreibenden eines Gewerbes in der hochmittelalterlichen Stadt (z. B. Metzger, Bäcker, Fischer). Die von den Zunftmitgliedern geschaffene Zunftverfassung enthält viele Zwangselemente. Sie wird im 19. Jh. durch die Einführung der Gewerbefreiheit (Frankreich 1791, England 1814, Preußen 1807- 10- 11- 45) seitens de...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Zunft, plur. die Zünfte. 1. Eine Anzahl, oder Menge Menschen Einer Art; in welcher weitesten Bedeutung z. B. ein Stand ehedem eine Zunft genannt wird. Die Zunft der Junggesellen, die Weiberzunft. In welchem Verstande es noch jetzt zuweilen gebraucht wird. 2. In engerer Bedeutung, eine Ge...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1238

Zunft (ahd. zumft = was sich fügt; mhd. auch einunc, innunge, gaffel, hantwerc, zeche, stube; mndd. gilde; mlat. coniuratio, fraternitas, magisterium, officium, societas, unio). Nach dem Vorbild der Kaufmannsgilden wurden vom 12. Jh. an verschworene Einungen von Handwerkern und Gewerbetreibenden geg...
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Genossenschaftlicher Zusammenschluß von Gewerbetreibenden und Handwerkern im Mittelalter.
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Genossenschaftlicher Zusammenschluß von Gewerbetreibenden und Handwerkern im Mittelalter.
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https://www.koelner-dom.de/index.php?id=glossar&PHPSESSID=dab2243a45f2c8143

Mittelalterliche Körperschaften, in denen die Handwerker zusammengeschlossen waren. Das Zunftwesen wurde 1869 durch die Gewerbeordnung aufgehoben. Die Handwerker sind jetzt zwangsmitgliedschaftlich in sog. Handwerkskammern (§ 90 HandwO) organisiert. Daneben besteht der freiwillige Zusammenschluß zu Handwerksinnungen (§§ 52, 58 Handwo).
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https://www.lexexakt.de/glossar/zunft.php

Zunft , ehemals fachgenossenschaftliche Verbände von zum Gewerbebetrieb berechtigten Handwerkern eines Gewerbes oder noch verwandter Gewerbe zum Zweck der Förderung ihrer gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Interessen, insbesondere der Betreibung dieser Gewerbe nach gewissen Regeln. Unter besondern Statuten (Zunftartikel), eign...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Innung
1). Gewerk
2). Handwerk
3). Gilde
4). Zunft
5). Der allgemeine Name für die Korporationen solcher, die städtische Gewerbe treiben, ist
Innung; denn es drückt weiter nichts aus, als die Vereinigung der Glieder in einen gesellschaftlichen Körper (von dem alten V...
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https://www.textlog.de/37647.html

Organisationsform des Handwerks seit dem 11. Jh.
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https://www.waltke.de/lexikon.htm
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