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Untereigentum
ist ein Teil des geteilten Eigentums (z. B. des Lehnsmannes). Es wird seit dem Hochmittelalter entwickelt und im 19. Jh. beseitigt.Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1 1985
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Untereigentum
ein rechtlicher Begriff, Obereigentum.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/untereigentum
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