
In Nordrhein-Westfalen bestellt der Kreistag eines Landkreises aus den leitenden hauptamtlichen Beamten des Kreises einen allgemeinen Vertreter für den Landrat. Dieser führt die Amtsbezeichnung Kreisdirektor und muss über die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst sowie über eine mehrjährige praktische Erfahrung in ein...
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Kreisdirektor , in Elsaß-Lothringen der Verwaltungschef eines Kreises. Auch in Braunschweig und in Anhalt ist K. der Amtstitel des Verwaltungschefs eines Kreises.
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