Kreisabschied Bedeutung

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Kreisabschied

Kreisabschied Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kreisabschied, des -es, plur. die -e, in dem Deutschen Staatsrechte, ein Abschied, d. i. ein Beschluß, welchen die Stände eines Reichskreises ehe sie aus einander gehen, abfassen und unterzeichnen; der Kreis-Receß.
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