
Kraftschluss, Sicherung der Verbindung zweier Teile (z. B. zweier Getriebeglieder) dadurch, dass die Teile im Unterschied zum Formschluss durch eine äußere Kraft, meist eine Reibungskraft, in ihrer gegenseitigen Lage gehalten werden, z. B. zwischen Rad und Fahrbahn.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
(Fahrzeugtechnik) die Griffigkeit (Adhäsion), die notwendig ist, um mit Hilfe der Räder ein Fahrzeug antreiben, bremsen und lenken zu können. Annähernd entspricht der Kraftschluss der Reibung zwischen Aufstandsfläche des Reifens und Fahrbahn. Aquaplaning.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/kraftschluss-fahrzeugtechnik
(Maschinenbau) die Verhinderung einer Relativbewegung zwischen zwei Werkstücken, z. B. mit Hilfe von Reibung.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/kraftschluss-maschinenbau
Keine exakte Übereinkunft gefunden.