
ist ein wissenschaftlich Gebildeter, der die Prüfung der (lat. [ F. ) licentia bestanden hat. Der L. steht zwischen (lat. [
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Lizentiat ist ein mittlerweile in Deutschland nicht mehr üblicher akademischer Grad der in manchen Hochschulen Voraussetzung für den Erwerb des Doktortitels war. Rechtsgeschichte Im Mittelalter war ein Lizentiat ein Bakkalaureus der die Lehrbefugnis hatte.
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Lizentiat (mittellat. licentiatus, "Genehmigter"), in frühern Zeiten bei den Universitäten derjenige Bakkalaureus, der die venia legendi, das Recht, Vorlesungen zu halten, erlangt hatte. Gegenwärtig bestehen Lizentiaten nur noch bei der theologischen Fakultät, bei welcher zum Erlangen des Rechts zur Abhaltung von Vorlesungen nicht wie...
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