
Mit Kostenbescheid wird ein Verwaltungsakt bezeichnet, der auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet ist. Polizei und Ordnungsrecht Im Polizei- und Ordnungsrecht kann ein Kostenbescheid Gebühren und Auslagen enthalten. Als Anspruchsgrundlage kommen nach hessischem Recht in Betracht: • § 43 Abs. 3 HSOG iVm § 1 Nr. 2 HVwKostG für die...
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