[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kornmesser, des -s, plur. ut nom. sing ein vereidigter Messer des zum Verkaufe gebrachten Kornes.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2034

Kornmesser, Familiennamenforschung: Amtsname zu mittelhochdeutsch kornmëz̧z̧er »vereidigter Kornmesser«, das ist ein Marktbeamter, der die Anwendung der richtigen Hohlmaße beim Verkauf von Getreide beaufsichtigte. In München ist anno 1383 Hans Kornmesser bezeugt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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