
Kabinettsjustiz als Teil des Kabinettsystems bezeichnet die im Absolutismus üblichen Eingriffe des Landesherrn in Entscheidungen von Gerichten und den Ablauf des Rechtssystems. Anders als heute, wurde der Begriff im 18. und 19. Jahrhundert durchaus positiv verwendet. Auch heute wird verschiedentlich argumentiert, die Eingriffe des absoluten Herrs...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kabinettsjustiz

ist die Gesamtheit der Eingriffe des Landesherrn in einen geschäftlichen Ablauf im Einzelfall. Im Absolutismus ist der Machtspruch erlaubt. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jh.s wird er als Verstoß gegen die Gewaltenteilung bekämpft und im Gefolge der französischen Revolution (1789) und der Verfassungsgebung Frankreichs (1791, Kapitel V, Art. 1...
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Kabinẹttsjustiz, im Absolutismus die Eingriffe des Landesherrn in die Rechtspflege.
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Kabinettsjustiz , die unmittelbare Einmischung des Regenten in einen bei den Gerichten anhängigen Rechtsstreit. In Deutschland wurde derselben zuerst durch die Reichskammergerichtsordnung 1495 entgegengewirkt, und seitdem ist die Unabhängigkeit der Gerichte und der Rechtsprechung stets anerkannt worden. Nach der deutschen Reichsverfassung vom 16....
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Eingriffe des absolutistischen Monarchen in die Rechtsprechung.
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