
Kontrabuch (Gegenbuch, Gegenregister), das Buch, in das der Kontrolleur die von dem Buchhalter in das Hauptbuch eingetragenen Posten überträgt, dann das Buch, welches der Lieferant führt, um dem Abnehmer durch dessen Einsicht die Möglichkeit einer Kontrolle zu gewähren.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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