
das einem Kunden von seiner Bank zugestandene Limit mit dem er auf seinem Konto ins Minus kommen darf. Bei Privatkunden wird der Kontorahmen (im Sinn einer kurzfristigen Überziehungsmöglichkeit) dem Kunden nur mündlich mitgeteilt, um ihm die staatliche Kreditvertragsgebühr zu ersparen. http://www.efm-finanz.de/Worterbuch/wb_k.htm (09.05.05)
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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