
Konnẹx der, Zusammenhang, Verbindung, auch persönlicher Kontakt. Im bürgerlichen Recht ist Konnexität der natürliche wirtschaftliche Zusammenhang wechselseitiger Ansprüche; Voraussetzung für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Konnéx (lat.), Zusammenhang, Verbindung, Verknüpfung; als Adjektiv: verbunden, verknüpft, z. B. konnexe Preise, solche, die sich wechselseitig beeinflussen, bez. von Einer Bedingung abhängen; konnexe Güter, solche, von denen eins den Gebrauch des andern voraussetzt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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