Konnexität (Connexitas causarum), das zwischen mehreren Angelegenheiten bestehende Verhältnis des Zusammenhanges, insbesondere des zwischen mehreren Rechtssachen vorhandenen innern (materielle K.) oder äußern Zusammenhanges (formelle K.). Die formelle K. besteht darin, daß verschiedene Sachen, z. B. mehrere selbständige Schuldforderungen, in ... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html