
Regelten die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, besonders die Besoldung Geistlicher aus staatlichen Zuschüssen und dem Religionsfonds. Die Kongrua-Gesetze gingen auf Kaiser Joseph II. zurück und wurden durch das Kirchenbeitragsgesetz 1939 ( Kirchenbeitrag ) aufgehoben. Short version in English
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