
Unter einem Kondominialakt (von {laS|con} ‚mit‘ und dominatus ‚Herrschaft‘) versteht man eine Handlung, bei der mehrere zur Herrschaftsausübung Befugte zusammenwirken. Die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft über ein Gebiet heißt Kondominium. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kondominialakt
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