
Kommunalwahlen, Wahlen der Volksvertretungen in den Gemeinden und Kreisen. Das Kommunalwahlrecht ist durch Landesgesetze geregelt (aktives Wahlrecht: Deutsche meist ab vollendetem 18. Lebensjahr, u. a. in Schleswig-Holstein ab vollendetem 16. Lebensjahr, die eine Mindestzeit im Wahlgebiet wohnen...
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Der Begriff Kommunalwahlen bezeichnet die Wahlen zur Gemeindevertretung und zum Kreistag. Das Kommunalwahlrecht steht neben den deutschen Einwohnern der jeweiligen Kommune auch allen Unionsbürgern der jeweiligen Kommune zu (Art. 19 Abs. 1 S. 1 EGV/Amsterdam).
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