
Als Kolonialrecht bezeichnete man im Allgemeinen die Rechtsnormen, welche die Rechtsverhältnisse der Kolonien regelten. Im Einzelnen ist jedoch folgende Unterscheidung zu machen: Kolonialrecht wird das Recht genannt, welches in den jeweiligen Kolonien galt, also für die Rechtsverhältnisse der Einwohner in den betreffenden Territorien maßgebend...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kolonialrecht

Kolonialrecht , im allgemeinen der Inbegriff der Rechtsnormen, welche die Rechtsverhältnisse der Kolonien regeln. Im einzelnen ist jedoch folgende Unterscheidung zu machen:
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der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, die für die Kolonien gelten, also deren Rechtsverhältnisse und die ihrer Einwohner regeln. Charakteristisch für das K. ist seine räumliche Beziehung, während es inhaltlich kein abgegrenztes Rechtsgebiet darstellt, sondern sich über alle Rechtsgebiete verzweig...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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