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https://de.wikipedia.org/wiki/Kollegium

Kollegium (lat.): 1. Körperschaft von Personen gleichen Berufs oder Amtes; Lehrer-, Rats- oder Behördenkörper; 2. auch: Kolleg; 3. Heiliges Kollegium, die Körperschaft der Kardinäle, Kardinalsversammlung.
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Kollegium (lat. collegium = Genossenschaft, v. lat. collega = Amtsgehilfe, eigtl. Mitabgeordneter). Körperschaft von Personen mit gleichem Amt und mit besonderem rechtl. Status, etwa ein Kollegium von Kanonikern, ein Bischofskollegium oder das Kollegium der Kardinäle. Etwa ab der zweiten Hälfte des ...
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Kollegium (Kolleg, lat.), Gesamtheit mehrerer Personen von gleichem Amt und Beruf (Kollegen, collegae), besonders im Staatsleben, im alten Rom auch von gewissen Korporationen, Zünften etc. gebräuchlich. Im modernen Staatswesen heißt K. jede aus einer Mehrheit von Personen bestehende Behörde, deren Mitglieder gleiches Stimmrecht haben. Insbesond...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

eine aus gleichberechtigten Mitgliedern zusammengesetzte Behörde u. Ä.; z. B. Lehrerkollegium.
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https://www.wissen.de//lexikon/kollegium
(Schulwesen) 1. der gesamte Lehrkörper mehrklassiger, namentlich höherer Schulen; 2. die Aufsichtsbehörden des Staates (Schulkollegien) ; 3. theologische Studienanstalt.
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https://www.wissen.de//lexikon/kollegium-schulwesen
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