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Kollegialprinzip

Kollegialprinzip Logo #42134Kollegialprinzip, Verankerung von Entscheidungskompetenzen bei mehrköpfigen, untereinander nicht weisungsgebundenen Gremien; in der Gerichtsorganisation vorherrschend (Kollegialgericht), in der öffentlichen Verwaltung vereinzelt anzutreffen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Kollegialprinzip

Kollegialprinzip Logo #42343Kommt es in ressortübergreifenden Fragen nicht zu einer Einigung zwischen den beteiligten Ministern, so entscheidet gem. Art. 65 S. 3 GG i.V.m. § 17 Geschäftsordnung der Bundesregierung die Bundesregierung insgesamt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Kollegialprinzip

Kollegialprinzip Logo #42834Beim Kollegialprinzip ist eine Behörde so organisiert, dass Entscheidungen von einem Kollegium getroffen werden (auch Kollegialbehörde). Während beim Monokratischen Prinzip die Entscheidung nur dem Behördenleiter zusteht, der sie dann auf Untergeordnete delegieren kan.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/kollegialprinzip.php

Kollegialprinzip

Kollegialprinzip Logo #42871eine Art der personellen Zusammensetzung von Organen und Behörden: Das Organ bzw. die Behörde wird aus mehreren in der Beschlussfassung gleichberechtigten Personen gebildet; die Stimme eines etwaigen Vorsitzenden gibt allenfalls bei Stimmengleichheit den Ausschlag. Gegensatz: Führerprinzip, auch hierarchisches oder monokratisches (autokratisch.....
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/kollegialprinzip
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