
Kleine Münze bedeutet im Urheberrecht Deutschlands (niedergelegt im UrhG) die unterste Grenze eines gerade eben noch urheberrechtlich geschützten Werkes. Der Begriff betrifft Gestaltungen, die die Anforderungen des urheberrechtlichen Werkbegriffs erfüllen und so für einen rechtlichen Schutz prinzipiell in Betracht kommen. Allerdings verfügen ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_Münze
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