
Als Klarierung wird in der Seeschifffahrt der Vorgang bezeichnet, Schiff (oder Boot) und Ladung bei Ankunft oder der Abfahrt aus einem Hafen bei den Hafenbehörden oder dem Zoll an- oder abzumelden, d. h. einzuklarieren bzw. auszuklarieren. Der Begriff leitet sich vom Deklarieren ab. Die Abmeldung bei den lokalen Gläubigern erfolgt herkömmlich d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Klarierung
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