[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kirchsprengel, des -s, plur. ut nom. sing der zu einer Kirche gehörige Sprengel, d. i. Bezirk worüber sich die geistliche Gerichtbarkeit einer Kirche und ihres Vorgesetzten erstrecket; am häufigsten von bischöflichen und erzbischöflichen Kirchen, und dem Districte, worüber sich die ...
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