Kirchenschein Bedeutung

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Kirchenschein

Kirchenschein Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kirchenschein, des -es, plur. die -e, ein Schein, d. i. schriftliches Zeugniß, so fern dasselbe aus einem Kirchenbuche gezogen wird.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1063
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