
Besondere Art des Gerichtsverfahrens, die zum Gegenstand haben: die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses (z. B. Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft), die Anfechtung der Vaterschaft oder die Feststellung des Bes...
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Kindschaftssachen, Rechtsstreitigkeiten bezüglich 1) Feststellung, ob zwischen den Parteien ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, auch Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung, 2) Anfechtung der Vaterschaft, 3) Feststellung, dass der einen Partei über die a...
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Für Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder die Anfechtung der Vaterschaft betreffen (Kindschaftssachen), ist das Amtsgericht-Familiengericht zuständig. Beschreibung Über die Kindschaftssachen entscheidet das Amtsgericht-Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen Wohnsitz o.....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42202

Kindschaftssachen sind alle in § 151 FamFG geregelten Angelegenheiten (1. die elterliche Sorge, 2. das Umgangsrecht, 3. die Kindesherausgabe, 4. die Vormundschaft, 5. die Pflegschaft oder die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder für eine Leibesfrucht, 6. die Genehmigung der freiheitsentziehenden Unter...
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https://www.lexexakt.de/glossar/kindschaftssachen.php

Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen den Parteien, Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes, Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft und Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge der einen Partei über die andere (§ 640 ZPO).
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