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Kindesraub

Kindesraub Logo #42834Mit Kindesraub wird umgangssprachlich die in § 235 StGB unter Strafe gestellte Entziehung Minderjährige bezeichnet. Dabei wird bestraft, wer eine Person unter 18 Jahren mit Gewalt, Drohung oder List den Eltern, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/kindesraub.php

Kindesraub

Kindesraub Logo #42871strafbare Handlung, bei der eine minderjährige Person ihren Eltern, ihrem Pfleger oder Vormund durch List, Drohung oder Gewalt entzogen wird; strafbar nach § 235 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe. – In der Schweiz ist Kindesraub mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder Gefängnis nicht unter sechs Monaten bedroht (....
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/kindesraub
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