
Kombination mehrerer Teilnahmehandlungen verschiedener Personen an derselben Haupttat. Die Strafbarkeit beurteilt sich nach dem schwächsten Glied der Kette, sodass Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung letztlich nur Beihilfe zur Haupttat bleiben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
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