
Die Behörden sind verpflichtet, für ein Kernkraftwerk wie für jede andere großtechnische Anlage - chemische Fabrik, Raffinerie, Tanklager - oder wie auch für Naturkatastrophen eine Gefahrenabwehrplanung durchzuführen und einen Katastrophenschutzplan aufzustellen. Je nach den örtlichen Gegebenheiten ...
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