
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB - i.d.F. vom 12. 11. 1992 (BAnz. Nr. 223) sowie die Verdingungsordnung für Leistungen, ausgenommenen Bauleistungen - VOL - vom 3. 8. 1993 (BAnz. Nr. 175a) m. Änd. enthalten zunächst in Form von Verwaltungsvorschriften die für die Vergabe öffentlicher Au...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/V/Verdingungsordnungen.htm

Die Verdingungsordnung für Bauleistungen – VOB – i.d.F. vom 12. 11. 1992 (BAnz. Nr. 223) sowie die Verdingungsordnung für Leistungen, ausgenommenen Bauleistungen – VOL – vom 3. 8. 1993 (BAnz. Nr. 175a) m. Änd. enthalten zunächst in Form von Verwaltungsvorschriften die für die Vergabe öffentlicher Aufträge maßgebl...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/V/Verdingungsordnungen.html
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