
ist ein an den König zu entrichtender Zins im Mittelalter. Er beruht auf unterschiedlichen Gründen. Erstmals erscheint er vielleicht 724.Gallmeister, E., Königszins und westfälisches Freigericht, Diss. phil. Tübingen 1946 masch.schr.; Sprandel, R., Grundherrlicher Adel, rechtsständische Freiheit und Königszins, DA 19 (1963), 1
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Königszins, des -es, plur. die -e, eine in Bremen übliche Art des Kutscherzinses, welcher um Martini von einigen Häusern der Stadt, theils dem Stadtvogte, theils geistlichen Stiftungen, theils bürgerlichen Familien entrichtet werden muß, und in einer geringen Summe von einem oder zwe...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1885
Keine exakte Übereinkunft gefunden.