
Kassenberichte sind im Rahmen des Bürobedarfs als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sofern der Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist, kann mit einer ordnungsgemäßen Rechnung auch die Vorsteuer beim Finanzamt für die Kassenberichte geltend gemacht werden.
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https://www.betriebsausgabe.de/kassenberichte-261.html
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