Der Ausdruck Kapitularien (Einzahl: das Kapitular(e) oder Kapitularium) bezeichnet in der Rechtsgeschichte hoheitliche Anordnungen im Sinne von Gesetzen vor allem in der Zeit der Karolinger, insbesondere unter Karl dem Großen. Die Kapitularien wurden von der Hofkapelle ausgefertigt und enthielten gesetzliche Bestimmungen zu Verwaltung und Rechtsp... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitularien
Mit Kapitularien wird die in lateinischer Sprache abgefasste schriftliche Sammlung fränkischer Gesetze im 8./9. Jahrhundert (Karolingerzeit) bezeichnet. Die in den Kapitularien enthaltenen Gesetze waren in Ergänzung des Stammesrechts für alle Reichsteile verbindlich. Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/kapitularien.php