
Eine der vier Grundfreiheiten, die nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften (EG) besteht. Sie geht aus den Artikeln 56 bis 60 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) hervor. Aus der Kapitalverkehrsfreiheit ergibt sich vor allem Pflicht der Mitgliedsstaate...
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Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 55 – 60 EG-Vertrag; Ziel ist die Freiheit des grenzüberschreitenden Kapital- und Zahlungsverkehrs innerhalb der EU; Verbot von jeglichen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten und von Diskriminierungen von Kapitalanlagen aus dem EU-Ausland.
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