
Charakteristisch für Kapitalgesellschaften ist, dass die Gesellschafter nicht persönlich wie bei den Personalgesellschaften , sondern nur im Rahmen ihrer Einlage. Bei Kapitalgesellschaften handelt es sich somit um rechtsfähige juristische Personen privaten Rechts.
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Bei einer Kapitalgesellschaft haftet der Unternehmer nicht mit dem privatem Vermögen, sondern `nur†œ mit dem eingelegtem Kapital. Ist diese Kapital verbraucht kommt es zum Konkurs oder zur Insolvenz. Eine Kapitalgesellschaft ist rechtlich eine juristische Person. Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, bedarf es gewissenhafter Planung und gute...
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