
Der Begriff der Kanzlerdemokratie beschreibt eine mögliche Ausformung des deutschen Regierungssystems, in der der Bundeskanzler eine starke Stellung hat, und steht im Gegensatz zur Koordinationsdemokratie. Dabei versucht der Bundeskanzler in der Verfassungspraxis (vgl. Verfassungswirklichkeit) die ihm durch das Grundgesetz (GG) vorgegebenen Recht...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlerdemokratie

K. ist ein politisch-journalistisches Schlagwort, das auf politische Systeme angewandt wird, in denen die Position des Kanzlers (gegenüber allen anderen politischen Positionen) besonders herausgehoben ist und die Persönlichkeit des Kanzlers prägenden Einfluß hat (wie z.B. in D).
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Aus der Regierungspraxis K.Adenauers in den 1950er Jahren entstandene Kennzeichnung für das Regierungssystem der BRD; verfassungsrechtlich ermöglicht durch das konstruktive Mißtrauensvotum (Art.67 GG), die Ministerauswahl (Art.64 GG) und die Richtlinienkompetenz (Art.65 GG). Die st...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42069
Keine exakte Übereinkunft gefunden.