
Das kanonische Alter bezeichnet ursprünglich jede Festlegung einer Anzahl von Lebensjahren zur Erlangung bestimmter Rechte und Pflichten nach Kanonischem Recht. Im Besonderen versteht man jedoch unter Kanonischem Alter die Regel, dass ein Kandidat zur Erlangung des priesterlichen Weihesakraments das 25. Lebensjahr vollendet haben muss (canon 1031...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kanonisches_Alter

kanonisches Alter, katholisches Kirchenrecht: Bezeichnung für die Altersgrenzen, die für die Rechtsstellung der Katholiken vorgesehen sind. Als volljährig und damit rechts- und handlungsfähig gilt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Fähigkeit zum »Vernunftgebrauch« wird mit si...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

kanonisches Alter. Das für bestimmte kirchliche Rechtsakte (z.B. Eintritt in ein Kloster, den Empfang kirchl. Weihen) vorgeschriebene Mindestalter. Als volljährig und damit rechtsfähig galt man mit Vollendung des 18. Lebensjahres (persona maior, i. Ggs. zur jüngeren persona minor). Die Fähigkeit z...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Kanonisches Alter , bestimmte Anzahl von Lebensjahren, die zur Erlangung eines hohen Kirchenamtes nötig sind, z. B. zum Episkopat nach Justinians I. Verordnung wenigstens 35 Jahre.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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