[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Kammerschuld, plur. die -en, eine Schuld, welche eine fürstliche Finanz-Kammer in Nahmen des Fürsten zu bezahlen hat; zum Unterschiede von einer Landesschuld im engern Verstande. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_248