[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kammerrath, des -es, plur. die -räthe, ein fürstlicher Rath, welcher bey einer Finanz-Kammer als Beysitzer angestellet ist, oder einer solchen Finanz-Kammer in ihren Angelegenheiten dienet. An einigen Orten werden sie Schatzräthe genannt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_244
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